Rechtsprechung
   KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12   

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https://dejure.org/2013,5247
KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12 (https://dejure.org/2013,5247)
KG, Entscheidung vom 07.03.2013 - 1 W 160/12 (https://dejure.org/2013,5247)
KG, Entscheidung vom 07. März 2013 - 1 W 160/12 (https://dejure.org/2013,5247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33 S 1 Nr 3 PStV, § 35 PStV, § 48 PStG
    Feststellung der Identität der Eltern im gerichtlichen Verfahren auf Berichtigung eines Geburtseintrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berichtigung eines Geburtseintrags; Anforderungen an den Nachweis der Identität der Eltern

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    PStV § 33 S. 1 Nr. 3, PStG § 47, PStG § 48
    Identität, Geburtseintrag, Geburtsurkunde, Pass, abgelaufener Pass, Beurkundung, Beurkundung der Geburt, Folgebeurkundung, Nachweise, Identitätsfeststellung, gültiger Pass

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStV § 33 S. 1 Nr. 3
    Voraussetzungen der Berichtigung eines Geburtseintrags; Anforderungen an den Nachweis der Identität der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geburtsanzeige ohne gültigen Personalausweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 170
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04

    Geburtenbuch: Nachweis der Identität anders als durch Reisepass

    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12
    Der Senat hält auch im Hinblick auf die Regelungen in § 33 Satz 1 Nr. 3 PStV daran fest, dass die Identität der Eltern im gerichtlichen Verfahren auf Berichtigung eines Geburtseintrags auch anderweitig als durch Vorlage eines gültigen oder erst kürzlich abgelaufenen Passes festgestellt werden kann (Fortführung von Senat, Beschluss vom 29. September 2005, 1 W 249/04, KGR Berlin 2006, 112).(Rn.14).

    Auch wenn dieser Pass für sich genommen wegen des zeitlichen Abstands von über 17 Jahren seit seiner Ausstellung und des Ablaufs seiner Gültigkeit vor über 12 Jahren eine Identifizierung des Beteiligten zu 3 nicht ermöglicht, besteht andererseits aber auch kein Rechtsgrundsatz, dass zum Identitätsnachweis stets ein gültiger oder erst kürzlich abgelaufener Reisepass vorzulegen ist (Senat, Beschluss vom 29. September 2005 - 1 W 249/04 - OLG-Report 2006, 112).

  • KG, 22.09.1998 - 1 W 583/98

    Anspruch auf Adelsbezeichnung trotz Nichtverwendung der Bezeichnung lange Zeit

    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12
    Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung genügt insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 -, NJW-RR 1999, 1307; Beschluss vom 11. August 1992 - 1 W 5611/91 -, NJW-RR 1993, 516, 517).
  • KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12
    Dann muss aber die Feststellung der Identität eines Beteiligten im Einzelfall auch ohne Vorlage eines gültigen Passes möglich sein, wie dies der Senat bereits zu § 11 Abs. 2 PStV zur Feststellung der Staatsangehörigkeit eines Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung entschieden hat (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 1 VA 32/99 - FGPrax 2000, 198, 199).
  • KG, 11.08.1992 - 1 W 5611/91
    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12
    Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung genügt insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 -, NJW-RR 1999, 1307; Beschluss vom 11. August 1992 - 1 W 5611/91 -, NJW-RR 1993, 516, 517).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17

    Zulässigkeit der Ergänzung der im Geburtenregister unausgefüllt gebliebenen

    An den Nachweis dieser Richtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen; es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f. und StAZ 2015, 208 ff.; OLG Hamm StAZ 2014, 110 ff.; SchlOLG FGPrax 2014, 28 ff.; OLG Köln StAZ 2007, 178 f.; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 03. März 2017, Az.: I-3 Wx 80/16).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - 3 Wx 83/17

    Zulässigkeit der Berichtigung des Eintrags des Familiennamens eines Kindes

    Es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f und StAZ 2015, 208 ff sowie StAZ 2016, 174 f; OLG Hamm 2015, 110 ff; SchlHOLG FGPrax 2014, 28 ff; OLG Köln StAZ 2007, 178 f; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 3. März 2017 in Sachen I-3 Wx 80/16).
  • KG, 11.02.2016 - 1 W 964/15

    Beurkundung einer Geburt: Erläuternde Zusätze im Geburtseintrag bei fehlendem

    Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung reicht nicht aus (vgl. Senatsbeschluss v. 07.03.13 - 1 W 160/12 -, StAZ 2014, 11 f; v. 22.09.98 - 1 W 583/98 -, NJW-RR 1999, 1307).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 7 W 104/22

    Beschwerde gegen einen Zusatz zu einem Geburtseintrag Ungeklärte Identität einer

    Um den Zusatz zu beseitigen, die Identität der Antragstellerin sei ungeklärt, und die Ausstellung einer Geburtsurkunde statt nur eines beglaubigten Registerauszuges zu erreichen (§ 35 I 2 PStV), bedarf es des Nachweises nicht nur des zutreffenden Namens, sondern auch aller anderen identitätsbestimmenden Merkmale der Antragstellerin durch dazu vorgesehene Urkunden oder andere gleich geeignete Mittel zur Überzeugungsbildung über die zutreffenden tatsächlichen und maßgeblichen rechtlichen Verhältnisse (vgl. Senat, BeckRS 2021, 8199, Rdnr. 9; OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; KG, FGPrax 2013, 170, zur Zulässigkeit anderer als der im § 33 PStV aufgeführten Nachweise).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2021 - 7 W 7/21

    Zulässigkeit der Änderung des Zusatzes "Identität nicht nachgewiesen" im

    Um den Zusatz zu beseitigen und die Ausstellung einer Geburtsurkunde statt nur eines beglaubigten Registerauszuges zu erreichen (§ 35 I 2 PStV), bedarf es nun des Nachweises nicht nur des zutreffenden Namens, sondern auch aller anderen identitätsbestimmenden Merkmale der Mutter durch dazu vorgesehene Urkunden oder andere gleich geeignete Mittel zur Überzeugungsbildung über die zutreffenden tatsächlichen und maßgeblichen rechtlichen Verhältnisse (vgl. OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; KG, FGPrax 2013, 170, zur Zulässigkeit anderer als der im § 33 PStV aufgeführten Nachweise).
  • AG Berlin-Schöneberg, 14.03.2017 - 71a III 104/17

    Berichtigung der Geburtseinträge der Kinder durch Nachweis der Identität der

    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, dass zum Identitätsnachweis stets ein gültiger Reisepass vorzulegen wäre (KG, Beschluss vom 07.03.2013 zu 1 W 160/12 - 70 III 164/11 AG Schöneberg).
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